Allgemeine Geschäftsbedingungen Salzburg

Anlage
Das ARBÖ Fahrsicherheits-Zentrum Salzburg-Straßwalchen ist eine multifunktionale Anlage mit dem Schwerpunkt „Arbeit im Dienste der Verkehrssicherheit zur Minimierung der Unfälle auf den Straßen“.

Betriebs- und Verkehrssicherheit der teilnehmenden Fahrzeuge
Der Fahrzeuglenker hat dafür Sorge zu tragen, dass sich das Fahrzeug in einem betriebs- und verkehrssicheren Zustand befindet.

Lose Gegenstände im Fahrzeuginneren
Lose Gegenstände sind aus dem Fahrzeuginneren oder aus dem Kofferraum zu entfernen oder entsprechend zu befestigen.

Bekleidung
Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir für das Kraftwagen-Training das Tragen von festem Schuhwerk, wetterfeste Bekleidung, da das Training größtenteils im Freien stattfindet.
Für das Kraftrad-Training Basis- / Intensiv- / Perfektions-Training (Motorräder, Motorroller) ist unbedingt Schutzbekleidung, insbesondere Helm, Lederkombi oder Kombi aus anderem geeigneten Material, Handschuhe, Lederstiefel (oder zumindest knöchelumschließende Motorradboots) erforderlich.
Für die Trainings sind unbedingt eigene feste Oberbekleidung und knöchelumschließende Schuhe notwendig. Helm mit Schutzhaube, Handschuhe sowie Ellbogen- und Knieschützer können beim FSZ gegen Entgelt entliehen werden.

Regeln auf dem Trainingsgelände
Auf dem gesamten Trainingsgelände gelten die Regeln der Straßenverkehrs-ordnung (StVO).

Spikereifen oder ähnlich genagelte Reifen
Am Trainingsgelände (Übungsmodule) dürfen nur Fahrzeuge ohne Spikereifen oder ähnliche genagelte Reifen bewegt werden.

Anweisungen der Trainer
Während des Kurses ist den Anweisungen des Trainers im Interesse der Sicherheit unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung riskiert der betroffene Teilnehmer den Verlust des Versicherungsschutzes und den Ausschluss vom Training. Eine Erstattung der Kursgebühr ist in diesem Fall nicht möglich.

Allgemeine Teilnahmebedingungen
Wenn die Witterungsverhältnisse die Durchführung des Trainings aus Sicherheits-gründen nicht erlauben, behält sich der Veranstalter das Recht vor, Kurse zu verschieben oder abzusagen, ohne dass dem Veranstalter dadurch weitere Verpflichtungen als die Rückzahlung der Kursgebühr entstehen. Dies gilt auch bei zustande kommen einer zu geringen Teilnehmerzahl für einen Kurs.
Bei Nichterscheinen des Teilnehmers am Kurstag ohne vorherige Abmeldung kann die Kursgebühr nicht zurückerstattet werden und verfällt.

Alkohol, Drogen
Der Konsum von Alkohol oder Drogen unmittelbar vor bzw. während des Trainings ist nicht erlaubt. Der Kursteilnehmer hat dem ARBÖ zu garantieren, dass er weder unter Einfluss von Alkohol oder Drogen sich befindet.
Der Konsum von Alkohol oder Drogen hat neben strafrechtlichen auch versicherungsrechtliche Folgen. (Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung).

Mitfahren von Personen (Erwachsene, Kinder)
Während der praktischen Ausbildung ist das Mitführen von weiteren Personen, gleich ob Erwachsene oder Kinder im Auto bzw. am Sozius des Motorrades / Motorroller nicht empfohlen.

Versicherungen
Das ARBÖ-Fahrsicherheitszentrum ist bei der Wüstenrot Versicherungs-AG mit Sitz in Salzburg versichert.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung des benützten Fahrzeuges deckt vom Teilnehmer verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der gesetzlichen Versicherungssumme. Voraussetzung dafür ist, dass das Fahrzeug mit dem Einverständnis des Fahrzeughalters verwendet wird.

Kraftfahrzeug-Vollkaskoversicherung
Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz für Fahrzeuge, mit denen auf dem abgesperrten ARBÖ-Fahrsicherheits-Zentrum ein Fahrsicherheitstraining unter Anleitung eines ARBÖ-Trainers und Einhaltung der ARBÖ-Betriebsordnung durchgeführt wird. Bei Nichtbeachtung ist der Versicherer im Schadensfall von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Die Versicherung gilt subsidiär, Versicherungsschutz ist nur dann gegeben, wenn für das versicherte Fahrzeug nicht bereits eine Kaskoversicherung besteht, die das Unfallrisiko einschließt.
Die Höchstentschädigung € 1.800,- ist in der Kursgebühr enthalten.
Soll die Höchstentschädigung im Schadensfall maximal € 7.300,- bzw. € 10.000,- betragen, ist vor Kursbeginn ein Aufpreis zu entrichten.
Der Selbstbehalt beträgt in jedem Schadensfall € 400,-.

Leihfahrzeuge, die vom ARBÖ zur Verfügung gestellt werden, sind Kfz-Haftpflicht- und Kasko versichert. Die Kfz-Vollkaskoversicherung leistet eine Höchstentschädigung im Schadensfall von max. € 17.000,-. Der Selbstbehalt beträgt im Schadensfall € 400,-.

Die Kfz-Aufsassen-Unfallversicherung gewährt Versicherungsschutz für den Kursteilnehmer als Aufsasse eines einspurigen Kraftrades, mit dem auf dem abgesperrten ARBÖ-Fahrsicherheits-Zentrum ein Fahrsicherheitstraining unter Anleitung eines ARBÖ-Trainers und Einhaltung der ARBÖ-Betriebsordnung durchgeführt wird.
Die Versicherung gilt subsidiär. Versicherungsschutz ist nur dann gegeben, wenn keine andere Aufsassen-Unfallversicherung besteht, oder wenn die Ansprüche des geschädigten Lenkers die Versicherungssummen für Tod und/oder dauernde Invalidität aus einer anderen Unfallversicherung übersteigen – für den die Versicherungssumme(n) übersteigenden Teil.
Deckungsumfang
Versichert ist der Lenkerplatz des versicherten Fahrzeuges. Die Versicherungssummen pro Versicherungsfall und Fahrzeug betragen. Todesfall bis € 5.000,-. Dauernde Invalidität bis € 40.000,-
Die vereinbarten Versicherungssummen gelten für den jeweiligen Lenker des versicherten Fahrzeuges.
Versicherungsort: Fahrsicherheitszentrum

Fahrzeuge
Grundsätzlich wird mit dem eigenen Fahrzeug gefahren.
Bei zeitlicher Anmeldung können Leihfahrzeuge gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden.

Zustandekommen der Kauf- und Lieferbedingungen
Die Kauf- und Lieferbedingungen gelten für alle schriftlichen, datenelektronischen (Telefax, Internet) und telefonischen Bestellungen und werden mit jeder Bestellung vom Besteller anerkannt.

Rücktritt
Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen. Der Rücktritt ist innerhalb von sieben Werktagen möglich (Samstag zählt nicht als Werktag).
Dies gilt auch für den Kauf eines Gutscheines, der zum Beispiel nach telefonischer Bestellung mit Zahlschein postalisch zugestellt wird.

Datenschutz
Die ARBÖ Bundesorganisations GmbH garantiert, daß sie sich bei der Verwendung von Daten an das Datenschutzgesetz hält. Die Daten werden für die Verwaltung der Kurse und für Marketingzwecke gespeichert und verwendet.

Haftungsausschluss
Haftungsansprüche gegen den ARBÖ, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, so ferne seitens des ARBÖ kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

Gerichtsstand
Für alle im Zusammenhang mit der Leistung entstandenen Rechtsstreitigkeiten wird ausschließlich das sachlich in Betracht kommende Gericht in der Stadt Salzburg vereinbart.

Was inkludiert die Kursgebühr
In der Kursgebühr sind die Kosten für eine allfällige Übernachtung und die Verpflegung nicht enthalten.

Stornobedingungen
Wir bitten um Verständnis, dass wir bei nicht zeitgerechter Absage (mindestens eine Woche vor dem Trainingsbeginn) eine Stornogebühr in der Höhe von 50 Prozent verrechnen müssen. Bei Stornierung am Kurstag fallen 100 % Stornogebühren an. Bei Nichtteilnahme an einem gebuchten Kurs, wird die Kursgebühr einbehalten. Bei einer längeren Verspätung ist die Teilnahme am Kurs nicht mehr möglich.

Der ARBÖ behält sich im Falle mehrerer Termin-Umbuchungen das Recht vor, eine Umbuchungsgebühr in Höhe von EUR 15,- einzufordern.

Zahlungsfristen
Rechnungen sind binnen 8 Tage ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht konkret anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug gelten Zinsen in der Höhe von derzeit 6 % p.a. als vereinbart.
Im Falle des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Kunde, Mahn- und Inkassokosten sowie die Kosten einer allfälligen anwaltlichen Einschaltung zu ersetzen.

Firmeninformation
ARBÖ Bundesorganisations GmbH
Firmenbuch-Nr.: FN 314894f,
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien,

Allgemeine Geschäftsbedingungen Steiermark

Allgemeines
Das ARBÖ-Fahrsicherheitszentrum Ludersdorf samt Verkehrsübungsplatz dient der Förderung der Verkehrssicherheit. Es wird Gelegenheit geboten, das Fahrkönnen zu verbessern.

Das ARBÖ-Fahrsicherheitszentrum Ludersdorf ist eine multifunktionale Anlage mit dem Schwerpunkt „Arbeit im Dienste der Verkehrssicherheit zur Minimierung der Unfälle auf den Straßen“ und besteht aus den Teilbereichen Fahrsicherheitstrainings sowie Verkehrsübungsplatz.

Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme sind im ARBÖ-Fahrsicherheitszentrum Ludersdorf ebenso wie bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr oberstes Gebot.

Benutzungsbedingungen
Jeder, der in das ARBÖ-Fahrsicherheitszentrum Ludersdorf einfährt, hat die im Betriebsgebäude aushängenden „Allgemeine Geschäftsbedingungen/AGB“ zu beachten.

Die Benutzung des ARBÖ-Fahrsicherheitszentrum Ludersdorf erfolgt auf eigene Gefahr und unter Ausschluss jeglicher Haftung der Perfekt ARBÖ Steiermark Fahrsicherheitszentrum Ges.m.b.H. & Co KG, seiner Beauftragten und Angestellten. Die straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung/(StVO), sind im ARBÖ-Fahrsicherheitszentrum Ludersdorf einzuhalten. Dies gilt somit auch für die aufgestellten Verkehrszeichen und Ampelanlagen.

Jeder Schadensfall an Fahrzeugen/Verkehrszeichen, Einrichtungen usw. ist unverzüglich im Betriebsgebäude zu melden. Der Aufenthalt außerhalb der Verkehrsanlagen, der Zu- und Abfahrten, der Abstellflächen und des Betriebsgebäudes ist nicht gestattet.

Für Fußgänger ist der Zutritt zum Verkehrsübungsplatz und den Trainingsmodulen verboten. Den Weisungen der Aufsichtsorgane der Perfekt ARBÖ Steiermark Fahrsicherheitszentrum Ges.m.b.H. & Co KG ist unbedingt Folge zu leisten. Die Aufsichtsorgane sind berechtigt, die den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen /AGB“ zuwiderhandelnden Personen oder Personen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Benutzungsvorgänge stören, des ARBÖ Fahrsicherheitszentrum Ludersdorf zu verweisen.

Anlage
Das ARBÖ-Fahrsicherheitszentrum Ludersdorf ist eine multifunktionale Anlage mit dem Schwerpunkt „Arbeit im Dienste der Verkehrssicherheit zur Minimierung der Unfälle auf den Straßen“.

Betriebs- und Verkehrssicherheit der teilnehmenden Fahrzeuge
Der Fahrzeuglenker hat dafür Sorge zu tragen, dass sich das Fahrzeug in einem betriebs- und verkehrssicheren Zustand befindet.

Lose Gegenstände im Fahrzeuginneren
Lose Gegenstände sind aus dem Fahrzeuginneren oder aus dem Kofferraum zu entfernen oder entsprechend zu befestigen.

Bekleidung
Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir für das Kraftwagen-Training das Tragen von festem Schuhwerk, wetterfeste Bekleidung, da das Training größtenteils im Freien stattfindet.
Für das Kraftrad-Training Basis- / Intensiv- / Perfektions-Training (Motorräder, Motorroller) ist unbedingt Schutzbekleidung, insbesondere Helm, Lederkombi oder Kombi aus anderem geeigneten Material, Handschuhe, Lederstiefel (oder zumindest knöchel-umschließende Motorradboots) erforderlich. Für die Trainings sind unbedingt eigene feste Oberbekleidung und knöchelumschließende Schuhe notwendig. Helm mit Schutzhaube, Handschuhe sowie Ellbogen- und Knieschützer können beim FSZ gegen Entgelt entliehen werden.

Regeln auf dem Trainingsgelände
Auf dem gesamten Trainingsgelände gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Spikereifen oder ähnlich genagelte Reifen
Am Trainingsgelände (Übungsmodule) dürfen nur Fahrzeuge ohne Spikereifen oder ähnliche genagelte Reifen bewegt werden.

Anweisungen der Trainer
Während des Kurses ist den Anweisungen des Trainers im Interesse der Sicherheit unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung riskiert der betroffene Teilnehmer den Verlust des Versicherungsschutzes und den Ausschluss vom Training. Eine Erstattung der Kursgebühr ist in diesem Fall nicht möglich.

Allgemeine Teilnahmebedingungen
Wenn die Witterungsverhältnisse die Durchführung des Trainings aus Sicherheitsgründen nicht erlauben, behält sich der Veranstalter das Recht vor, Kurse zu verschieben oder abzusagen, ohne dass dem Veranstalter dadurch weitere Verpflichtungen als die Rückzahlung der Kursgebühr entstehen. Dies gilt auch bei Zustandekommen einer zu geringen Teilnehmerzahl für einen Kurs.
Bei Nichterscheinen des Teilnehmers am Kurstag ohne vorherige Abmeldung kann die Kursgebühr nicht zurückerstattet werden und verfällt.

Alkohol, Drogen
Der Konsum von Alkohol oder Drogen unmittelbar vor bzw. während des Trainings ist nicht erlaubt. Der Kursteilnehmer hat dem ARBÖ FSZ Ludersdorf zu garantieren, dass er weder unter Einfluss von Alkohol oder Drogen sich befindet. Der Konsum von Alkohol oder Drogen hat neben strafrechtlichen auch versicherungsrechtliche Folgen. (Leistungsfreiheit wegen Obliegenheits-verletzung).

Mitfahren von Personen (Erwachsene, Kinder)
Während der praktischen Ausbildung ist das Mitführen von weiteren Personen, gleich ob Erwachsene oder Kinder im Auto bzw. am Sozius des Motorrades / Motorroller nicht empfohlen, auf Wunsch des Kunden, jedoch auf eigene Gefahr und ohne Versicherungsschutz der Insassen/Beifahrer gestattet(außer Mehrphasentraining).

Versicherungen
Die Kfz-Haftpflichtversicherung des benützten Fahrzeuges deckt vom Teilnehmer verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der gesetzlichen Versicherungssumme. Voraussetzung dafür ist, dass das Fahrzeug mit dem Einverständnis des Fahrzeughalters verwendet wird.

Leihfahrzeuge, die vom ARBÖ zur Verfügung gestellt werden, sind Kfz-Haftpflicht- und Kasko versichert. Der Selbstbehalt beträgt im Schadensfall Euro 400,-.

Die Kfz-Aufsassen-Unfallversicherung gewährt Versicherungsschutz für den Kursteilnehmer als Aufsasse eines einspurigen Kraftrades, mit dem auf dem abgesperrten ARBÖ-Fahrsicherheitszentrum ein Fahrsicherheitstraining unter Anleitung eines ARBÖ-Trainers und Einhaltung der ARBÖ-Betriebsordnung durchgeführt wird. Die Versicherung gilt subsidiär. Versicherungsschutz ist nur dann gegeben, wenn keine andere Aufsassen-Unfallversicherung besteht, oder wenn die Ansprüche des geschädigten Lenkers die Versicherungssummen für Tod und/oder dauernde Invalidität aus einer anderen Unfallversicherung übersteigen – für den die Versicherungssumme(n) übersteigenden Teil.

Deckungsumfang
Versichert ist der Lenkerplatz des versicherten Fahrzeuges. Die Versicherungssummen pro Versicherungsfall und Fahrzeug betragen. Todesfall bis Euro 8.000,-. Dauernde Invalidität bis Euro 24.000,-

Die vereinbarten Versicherungssummen gelten für den jeweiligen Lenker des versicherten Fahrzeuges.Versicherungsort: Fahrsicherheitszentrum

Fahrzeuge
Grundsätzlich wird mit dem eigenen Fahrzeug gefahren. Bei zeitlicher Anmeldung können Leihfahrzeuge gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden.

Zustandekommen der Kauf- und Lieferbedingungen
Die Kauf- und Lieferbedingungen gelten für alle schriftlichen, datenelektronischen (Telefax, Internet) und telefonischen Bestellungen und werden mit jeder Bestellung vom Besteller anerkannt.

Rücktritt
Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen. Der Rücktritt ist innerhalb von sieben Werktagen möglich (Samstag zählt nicht als Werktag).
Dies gilt auch für den Kauf eines Gutscheines, der zum Beispiel nach telefonischer Bestellung mit Zahlschein postalisch zugestellt wird.

Datenschutz
Die Perfekt ARBÖ Steiermark Fahrsicherheitszentrum GmbH & Co KG garantieren, dass sie sich bei der Verwendung von Daten an das Datenschutzgesetz halten. Die Daten werden für die Verwaltung der Kurse und für Marketingzwecke gespeichert und verwendet.

Haftungsausschluss
Haftungsansprüche gegen das ARBÖ Fahrsicherheitszentrum, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, so ferne seitens des ARBÖ Fahrsicherheitszentrum kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

Gerichtsstand
Für alle im Zusammenhang mit der Leistung entstandenen Rechtsstreitigkeiten wird ausschließlich das sachlich in Betracht kommende Gericht Landes- und Handelsgericht Graz vereinbart.

Was inkludiert die Kursgebühr
In der Kursgebühr sind die Kosten für eine allfällige Übernachtung und die Verpflegung nicht enthalten.

Stornobedingungen

Bei Stornierung eines gebuchten Kurses bis 4 Tage vor Kursbeginn fallen keine Stornogebühren an.
Bei Stornierung eines gebuchten Kurses ab 3 Tage vor Kursbeginn fallen 50 % der Kurskosten als Stornokosten an.
Bei Stornierung eines gebuchten Kurses bzw. Nichterscheinen am Kurstag fallen 100 % der Kurskosten als Stornokosten an.

Der ARBÖ behält sich im Falle mehrerer Termin-Umbuchungen das Recht vor, eine Umbuchungsgebühr in Höhe von EUR 15,- einzufordern.

Zahlungsfristen
Rechnungen sind binnen 8 Tage ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht konkret anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug gelten Zinsen in der Höhe von derzeit 6 % p.a. als vereinbart.

Im Falle des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Kunde, Mahn- und Inkassokosten sowie die Kosten einer allfälligen anwaltlichen Einschaltung zu ersetzen.

Firmeninformation:
Perfekt ARBÖ Steiermark Fahrsicherheitszentrum GmbH & Co KG, Ludersdorf 194, 8200 Ludersdorf

Geschäftsführer: Günther Schweizer

Stand: Oktober 2014

Allgemeine Geschäftsbedingungen Wien

1. Allgemeines

Das ARBÖ-Fahrsicherheits-Zentrum Wien samt angeschlossenem Verkehrs-Übungsplatz dient der Förderung der Verkehrssicherheit. Es wird Gelegenheit geboten, das Fahrkönnen zu verbessern.
Das ARBÖ Fahrsicherheits-Zentrum Wien ist eine multifunktionale Anlage mit dem Schwerpunkt „Arbeit im Dienste der Verkehrssicherheit zur Minimierung der Unfälle auf den Straßen“ und besteht aus den Teilbereichen Fahrsicherheits- und Praxis-Trainings sowie Verkehrs-Übungsplatz.
Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme sind im ARBÖ-Fahrsicherheits-Zentrum Wien, ebenso wie bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr oberstes Gebot.

2. Benutzungsbedingungen

Jeder, der in das ARBÖ-Fahrsicherheits-Zentrum Wien einfährt, hat die im Betriebsgebäude aushängenden „Allgemeine Geschäftsbedingungen/AGB“ zu beachten.
Die Benutzung des ARBÖ-Fahrsicherheits-Zentrum Wien-Kagran, erfolgt auf eigene Gefahr und unter Ausschluss jeglicher Haftung der ARBÖ-Wien Fahrsicherheits GmbH, seiner Beauftragten und Angestellten.
Die straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung/ (StVO), sind im ARBÖ-Fahrsicherheits-Zentrum Wien einzuhalten. Dies gilt somit auch für die aufgestellten Verkehrszeichen und Ampelanlagen.
Jeder Schadensfall an Fahrzeugen/Verkehrszeichen, Einrichtungen usw. ist unverzüglich im Betriebsgebäude zu melden.
Der Aufenthalt außerhalb der Verkehrsanlagen, der Zu- und Abfahrten, der Abstellflächen und des Betriebsgebäudes ist nicht gestattet.

Für Fußgänger ist der Zutritt zum Verkehrs-Übungsplatz und den Trainingsmodulen verboten.
Den Weisungen der Aufsichtsorgane der ARBÖ Wien Fahrsicherheits GmbH ist unbedingt Folge zu leisten. Die Aufsichtsorgane sind berechtigt, die den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen /AGB“ zuwiderhandelnden Personen oder Personen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Benutzungsvorgänge stören, des ARBÖ-Fahrsicherheits-Zentrums Wien zu verweisen.

3. Fahrsicherheits-Trainings, Praxis-Trainings

Betriebs- und Verkehrssicherheit der teilnehmenden Fahrzeuge
Der Fahrzeuglenker hat dafür Sorge zu tragen, dass sich das Fahrzeug in einem betriebs- und verkehrssicheren Zustand befindet.

Lose Gegenstände im Fahrzeuginneren
Lose Gegenstände sind aus dem Fahrzeuginneren oder aus dem Kofferraum zu entfernen bzw. entsprechend zu befestigen.

Hinweis: Versicherungsschutz durch „ARBÖ-Versicherungen“ besteht nur innerhalb des abgeschrankten Bereiches (nicht im Ein-/ Ausfahrtsbereich, Parkplatz, Flächen rund ums Betriebsgebäude).

Bekleidung
Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir für das Pkw-/Klein-Lkw-Training (bis 3,5 t) das Tragen von festem Schuhwerk und wetterfester Bekleidung, da das Training größtenteils im Freien stattfindet. Für das Zweirad Intensiv-Training (Motorrad, Motorroller) ist unbedingt Schutzbekleidung, insbesondere Helm, Lederkombi oder Kombi aus anderem Material, Handschuhe, Lederstiefel (oder zumindest sportliche Schuhe) erforderlich. Für das Mopedtraining, das Zweiradtraining für Leichtmotorräder (125 ccm) und für die Mehrphasen-Fahrausbildung sind unbedingt ein Sturzhelm, Handschuhe, feste langarmige Oberbekleidung und knöchelumschließende Schuhe erforderlich.

Regeln auf dem Trainingsgelände
Auf dem gesamten Trainingsgelände gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Spikereifen, ähnlich genagelte Reifen oder Schneeketten
Am Trainingsgelände (Übungsmodule) dürfen nur Fahrzeuge ohne Spikereifen, ohne ähnliche genagelte Reifen sowie ohne Schneeketten bewegt werden.

Anweisungen der Trainer
Während des Trainings ist den Anweisungen des Trainers im Interesse der Sicherheit unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung riskiert der betroffene Teilnehmer den Verlust des Versicherungsschutzes und den Ausschluss vom Training. Eine Erstattung der Kursgebühr ist in diesem Fall nicht möglich.

Allgemeine Teilnahmebedingungen
Wenn die Witterungsverhältnisse die Durchführung des Trainings aus Sicherheitsgründen nicht erlauben, behält sich der Veranstalter das Recht vor, Kurse zu verschieben oder abzusagen, ohne dass dem Veranstalter dadurch weitere Verpflichtungen als die Rückzahlung der Kursgebühr entstehen. Dies gilt auch bei zustande kommen einer zu geringen Teilnehmerzahl für einen Kurs. Bei Nichterscheinen des Teilnehmers am Kurstag ohne rechtzeitige vorherige Abmeldung kann die Kursgebühr nicht zurückerstattet werden und verfällt (siehe Stornobedingungen).

Alkohol, Drogen
Der Konsum von Alkohol oder Drogen vor bzw. während des Trainings sowie bei Fahrten am Verkehrs-Übungsplatz (VÜP) ist nicht erlaubt. Der Kursteilnehmer bzw. VÜP-Benutzer hat dem ARBÖ zu garantieren, dass er sich weder unter Einfluss von Alkohol, noch von Drogen befindet.
Der Konsum von Alkohol und Drogen hat neben strafrechtlichen auch versicherungsrechtliche Folgen (Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung).

Mitfahren von Personen (Erwachsene, Kinder)
Während der praktischen Ausbildung ist das Mitführen von weiteren Personen, gleich ob Erwachsene oder Kinder im Auto bzw. am Sozius des Motorrades/Motorroller nicht empfohlen, auf Wunsch des Kunden, jedoch auf eigene Gefahr und ohne Versicherunggschutz der Insassen/ Beifahrer nur nach Notwendigkeit und vorheriger Abklärung mit dem Fahrsicherheits-Zentrum.

Versicherungen
Versicherungsschutz besteht bzw. endet erst nach Durchfahrt durch die Schrankenanlage auf den vom Trainer instruierten Kursflächen.
Das ARBÖ Fahrsicherheits-Zentrum Wien ist bei der Wiener Städtischen Versicherungs AG mit Sitz in Wien versichert.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung des benützten Fahrzeuges deckt vom Teilnehmer verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der gesetzlichen Versicherungssumme. Voraussetzung dafür ist, dass das Fahrzeug mit dem Einverständnis des Fahrzeughalters verwendet wird.

Leihfahrzeuge (Pkw/Kombi, Moped, Leichtmotorräder, Motorräder), die der ARBÖ zur Verfügung stellt bzw. welche vom ARBÖ angemietet werden, sind Kfz-Haftpflicht und Kasko versichert. Kasko-Versicherungsschutz für Kfz der Kursteilnehmer bei Teilnahme an einem Fahrsicherheits-Training , Versicherungsort ist das Gelände des Fahrsicherheits-Zentrums Wien-Kagran (abgeschrankter Bereich): Der Selbstbehalt beträgt EUR 400.-.

Moped, 125 ccm – Leichtkraftradkurs, Versicherungsort ist das Geländes des Fahrsicherheits-Zentrums Wien-Kagran (abgeschrankter Bereich):
Haftpflichtversicherung (obligatorisch, im Kurspreis inkludiert) Versicherungssumme
EUR 3.000.000,- Vermögensschäden EUR 30.000,-.
Kaskoversicherung (fakultativ) Höchstenstschädigung EUR 4.400,- Selbstbehalt EUR 400,- (für ARBÖ-Leihmotorräder und Leihmopeds im Kurspreis[Leihgebühr] inkludiert) für Kunden-Motorräder gegen Aufpreis)
Lenker-Unfall-Versicherung (subsidiär, optional gegen Aufzahlung)
Versicherungssumme: Todesfall EUR 8.000.-
Versicherungssumme: dauernde Invalidität EUR 24.000.-

Fahrzeuge
Grundsätzlich wird mit dem eigenen Fahrzeug gefahren.
Bei zeitgerechter Anmeldung können nach Verfügbarkeit Leihfahrzeuge (Moped, Motorräder, Pkw) gegen Entgelt (Leihgebühr und Tageskasko) zur Verfügung gestellt werden.

Datenschutz
Die ARBÖ-Wien Fahrsicherheits GmbH garantiert, dass sie sich bei der Verwendung von Daten an das Datenschutzgesetz hält. Die Daten werden für die Verwaltung der Kurse und für Marketingzwecke gespeichert und verwendet. DVR Nr. 3003742

Haftungsausschluss
Haftungsansprüche gegen den ARBÖ, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, so ferne seitens des ARBÖ kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

Gerichtsstand
Für alle im Zusammenhang mit der Leistung entstandenen Rechtsstreitigkeiten wird ausschließlich das sachlich in Betracht kommende Gericht in Wien vereinbart.

Was inkludiert die Kursgebühr nicht
In der Kursgebühr sind die Kosten für eine allfällige Übernachtung und die Verpflegung nicht enthalten.

Stornobedingungen

Bei Stornierung eines gebuchten Kurses bis 4 Tage vor Kursbeginn fallen keine Stornogebühren an.
Bei Stornierung eines gebuchten Kurses ab 3 Tage vor Kursbeginn fallen 50 % der Kurskosten als Stornokosten an.
Bei Stornierung eines gebuchten Kurses bzw. Nichterscheinen am Kurstag fallen 100 % der Kurskosten als Stornokosten an.

Der ARBÖ behält sich im Falle mehrerer Termin-Umbuchungen das Recht vor, eine Umbuchungsgebühr in Höhe von EUR 15,- einzufordern.

Rücktritt
Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen Der Rücktritt ist innerhalb von sieben Werktagen möglich (Samstag zählt nicht als Werktag).
Diese gilt auch für den Kauf eines Gutscheines, der zum Beispiel nach telefonischer Bestellung mit Zahlschein postalisch zugestellt wird.

Zustandekommen der Kauf- und Lieferbedingungen
Die Kauf- und Lieferbedingungen gelten für alle schriftlichen, datenelektronischen (Telefax, Internet, E-Mail) und telefonischen Bestellungen und werden mit jeder Bestellung vom Besteller anerkannt.

Zahlungsfristen
Rechnungen sind binnen 8 Tagen ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht konkret anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug gelten Zinsen in der Höhe von derzeit 6 Prozent p.a. als vereinbart.
Im Falle des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Kunde, Mahn- und Inkassokosten sowie die Kosten einer allfälligen anwaltlichen Einschaltung zu ersetzen.

4. Verkehrs-Übungsplatz

Öffnungszeiten:
Betriebsbeginn: Täglich ab 8 Uhr.
Betriebsende: 17.00 Uhr (letzte Einfahrt 16.00 Uhr)
Bei Schnee und Eis bleibt der ARBÖ-Verkehrsübungsplatz Wien geschlossen.
Änderungen der Öffnungszeiten vorbehalten. Schließtage laut Aushang.

Betriebsordnung:
Der ARBÖ-Verkehrs-Übungsplatz darf nur mit Kraftfahrzeugen und Anhängern benutzt werden, welche zum Verkehr zugelassen sind bzw. welche nach dem technischen Zustand im Sinne der „Wiederkehrenden Begutachtung (§57a KFG) zum Verkehr zugelassen werden können.
Personen die nicht im Besitz einer Lenkerberechtigung sind, dürfen den ARBÖ-Verkehrs-Übungsplatz nur dann benutzen, wenn sie mindestens 15 1/2 Jahre alt (bei Mopeds  mindestens 14,5 Jahre alt) sind und von einer Person begleitet werden, die im Besitz der vorgeschriebenen Lenkerberechtigung (bzw. zum Lenken eines Mopeds berechtigt) sind. Personen mit Lenkerberechtigung dürfen den Verkehrs-Übungsplatz auch ohne Begleitperson benutzen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung des benützten Fahrzeuges deckt vom Teilnehmer verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der gesetzlichen Versicherungssumme. Voraussetzung dafür ist, dass das Fahrzeug mit dem Einverständnis des Fahrzeughalters verwendet wird.

5. Benutzungsgebühren Verkehrs-Übungsplatz, Kosten und Beginnzeiten für Fahrsicherheits-Trainings und Praxis-Trainings laut Aushang im Betriebsgebäude

Firmeninformation:
ARBÖ-Wien Fahrsicherheits GmbH,
1210 Wien, Brünner Straße 170
Betriebsstätte: 1220 Wien, Schillingstraße 18
Geschäftsführer: Günther Schweizer
FN 296690i, UID Nr. ATU 63586300
100-Prozent-Tochter d. ARBÖ-Wien Servicebetriebe GmbH, 1210 Wien, Brünner Straße 170, FN 106441g, Geschäftsführer: Günther Schweizer, welche
zu 100-Prozent im Besitz der ARBÖ  Landesorganisation Wien, 1210 Wien, Brünner Straße 170, ZVR-Zahl: 735759921 steht, Landesgeschäftsführer: Günther Schweizer

Fassung vom 6. Juni 2013