Oberösterreich:
40,00 EURO VERKEHRSSICHERHEITSBONUS (Land Oberösterreich)
Das Verkehrsressort des Landes Oberösterreich gewährt jedem oberösterreichischen Motorradlenker einen Verkehrssicherheitsbonus-Gutschein in Höhe von € 40,00 für ein Motorrad Warm Up Training oder Motorrad Schräglagen Training.
75,00 EURO VERKEHRSSICHERHEITSBONUS (Land Oberösterreich)
Das Verkehrsressort des Landes Oberösterreich gewährt jedem oberösterreichischen Motorradlenker einen Verkehrssicherheitsbonus-Gutschein in Höhe von € 75,00 für ein Motorrad Intensiv-Fahrsicherheits-Training.
Nähere Informationen & Gutschein-Bestellung
Land Oberösterreich
Abteilung Verkehr
Bahnhofsplatz 1
A-4021 Linz
Tel.: 0732 7720 15575
E-Mail: motorradtraining@ooe.gv.at
20,00 EURO VERKEHRSSICHERHEITSBONUS für E-Bike Training (Land Oberösterreich)
20,00 EURO VERKEHRSSICHERHEITSBONUS für E-Scooter Training (Land Oberösterreich)
20 Euro Bonus-Aktion für den Besuch eine E-Scooter Trainings
Die Benützung von elektrisch angetriebenen Tretrollern fällt grundsätzlich nicht schwer. Die Geräte sind nutzerInnenfreundlich gestaltet und intuitiv zu bedienen. Obwohl sie mittlerweile dem Fahrrad rechtlich (fast) gleichgestellt sind, unterscheiden sie sich in der Handhabung und technischen Ausstattung aber dennoch erheblich von diesem. Die kleinen, leichtgängigen Räder können zu Stabilitätsverlust führen. Vor allem beim Abbiegen, wenn ein Handzeichen gegeben werden muss, kann das zu Gleichgewichtsproblemen und Kontrollverlust führen. Je nach Scooter-Modell können die Bremsen sehr unterschiedliche Bremswege und teilweise Verzögerungseffekte mit sich bringen. Wer keine Erfahrung mit E-Scootern hat, sollte auf alle Fälle ein Training in Erwägung ziehen.
Neues Angebot für junge Mitglieder der AK Oberösterreich
Wer gerade seinen B-Führerschein gemacht hat, muss verpflichtend innerhalb von 3 bis 9 Monaten nach bestandener Prüfung ein Fahrsicherheitstraining absolvieren. Dabei können junge AK-Mitglieder künftig mit einer finanziellen Unterstützung der Arbeiterkammer Oberösterreich rechnen. Wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, bekommen sie ab 1. April 2022 einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 100 Euro.
Voraussetzungen
- Die Förderungswerberin/der Förderungswerber muss zum Zeitpunkt der Absolvierung des Fahrsicherheitstrainings Mitglied der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich (AK Oberösterreich) sein.
- Der Zuschuss zum Fahrsicherheitstraining kann nur einmalig im Rahmen der Erstausbildung für die Führerscheinklasse B bis zum Erreichen des 26. Geburtstags in Anspruch genommen werden.
- Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach dem Fahrsicherheitstraining zu stellen. Eine spätere Antragstellung kann nicht mehr berücksichtigt werden.
- Das Fahrsicherheitstraining ist bei einem österreichischen Anbieter zu absolvieren.
- Als Nachweis für die Absolvierung des Fahrsicherheitstrainings gilt entweder die Rechnung oder eine Bestätigung der Absolvierung vom Anbieter des Fahrsicherheitstrainings.
- Für die Überweisung des Zuschusses ist eine österreichische Kontoverbindung bekannt zu geben.
Erforderliche Unterlagen
- Kopie des Führerscheins der Antragstellerin/des Antragstellers
- Rechnung der Fahrschule über die Absolvierung des Führerscheins Klasse B
- Rechnung oder Bestätigung der Absolvierung vom Anbieter des Fahrsicherheitstrainings
Zuschuss zum Fahrsicherheitstraining | Arbeiterkammer Oberösterreich
https://ooe.arbeiterkammer.at/system/formulare/Zuschuss_zum_Fahrsicherheitstraining.html